Alte braune Sumpfblüten im neuen Gewand

Auch heute wieder aktuell

Am 18. März 1997 wurde der Rimuss-Produzent Emil Rahm durch das Untersuchungsrichteramt des Kantons Schaffhausen per Strafbefehl wegen Rassendiskriminierung zu einer Busse von 5’000 Franken und zur Tragung der Verfahrenskosten in Höhe von 11’700 Franken verurteilt. Im Zentrum stand damals sein Publikationsorgan «MEMOPRESS», das er regelmässig an 8’000 Empfänger versandte.

Das am 25. September 1994 durch das Schweizervolk gutgeheissene Antirassismusgesetz wurde Emil Rahm zum Verhängnis. Immer wieder verbreitete er krude Weltverschwörungstheorien, die schon für Adolf Hitler die Grundlage für den Holocaust bildeten.

Gerade in jüngster Zeit flammten verschiedenste Weltverschwörungstheorien vor dem Hintergrund der Covid-Pandemie wieder auf. Sie sind bis heute hoch im Kurs und treiben da und dort groteske Blüten. Profiteure sind meist rechtsextreme Parteien, welche das Gedankengut selber protegieren.

Dabei war es SVP-Mitglied Emil Rahm persönlich, welcher aufgrund seiner Publikationen dem Antirassismusgesetz seinerzeit den Boden ebnete. Die kantonale SVP sah nach den Verurteilungen keinen Grund, Emil Rahm aus der Partei auszuschliessen: «Emil Rahm ist kein Antisemit», zitierte am 27. März 1997 die Schaffhauser Nachrichten im Titel eine Aussage seiner Kantonalpartei.